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Der Rechtsstreit betrifft die Rechtmäßigkeit der Aussparung von Erhöhungen des der Klägerin gezahlten Ausgleichsgeldes für landwirtschaftliche Arbeitnehmer.
Die am 13. Januar 1940 geborene Klägerin war seit 1983 als Raumpflegerin und Küchenhilfe zunächst bei der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft "T. " in F. , seit dem 1. Oktober 1991 dann bei der C. A. GmbH & Co KG (im Folgenden: KG) beschäftigt. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 1. August 1994 zum 28. Februar 1995.
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