I. Streitig ist der Anspruch der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) auf Erstattung des dem, arbeitslosen G. gezahlten Arbeitslosengeldes (Alg) nach §
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|