1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt -
2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf einer vertraglichen Befristung.
Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
1. 2. (1) (2) (3) (4) (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (1) (2) (3) (4) (5) (1) (2) (3) (4) (5) - - (1) (2) (1) (2) (3) (4) (5) (1) (2) (1) (2) (3) (4) (5) (6) 3.
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