LAG Niedersachsen - Urteil vom 09.01.2024
11 Sa 476/23
Normen:
TzBf § 14 Abs. 2; BetrVG § 78;
Fundstellen:
AuA 2024, 50
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 07.06.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 69/23

Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf einer vertraglichen Befristung; Keine teleologische Reduktion der Anwendung des § 14 Abs. 2 TzBfG auf Betriebsratsmitglieder

LAG Niedersachsen, Urteil vom 09.01.2024 - Aktenzeichen 11 Sa 476/23

DRsp Nr. 2024/3644

Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds nach Ablauf einer vertraglichen Befristung; Keine teleologische Reduktion der Anwendung des § 14 Abs. 2 TzBfG auf Betriebsratsmitglieder

1. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11) ist § 14 Abs. 2TzBfG in der Anwendung auf amtierende Betriebsratsmitglieger nicht teleologisch zu reduzieren. An dieser Rechtsprechung wird festgehalten. 2. Einzelfallentscheidung zur Darlegungslast nach § 78 Satz 2 BetVG.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts A-Stadt - 11 Ca 69/23 - vom 07.06.2023 wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TzBf § 14 Abs. 2; BetrVG § 78;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf einer vertraglichen Befristung.

Wegen des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

1. 2. (1) (2) (3) (4) (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (1) (2) (3) (4) (5) (1) (2) (3) (4) (5) - - (1) (2) (1) (2) (3) (4) (5) (1) (2) (1) (2) (3) (4) (5) (6) 3.