ArbG Mannheim, vom 28.10.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 213/94
II. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Mannheim) - Urteil vom 03. November 1995 - 14 Sa 24/95 ,
Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages
BAG, Urteil vom 10.12.1997 - Aktenzeichen 4 AZR 247/96
DRsp Nr. 1998/4348
Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages
»1. Entfällt die Tarifbindung einer GmbH & Co. KG wegen Herauswachsens aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages und Austritts aus der Innung bei zeitnaher Löschung in der Handwerksrolle und begründet auch die Komplementär-GmbH durch ihre Mitgliedschaft in der Innung die Tarifbindung für die KG nicht, gilt in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 5TVG der Inhalt des Tarifvertrages kraft Nachwirkung für das Arbeitsverhältnis weiter (im Anschluß an und in Fortführung von BAG Urteil vom 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 - AP Nr. 13 zu § 3TVG; st. Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen sowie BAG Urteil vom 4. Mai 1994 - 4 AZR 418/93 - AP Nr. 1 zu § 1TVG Tarifverträge: Elektrohandwerk).
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