I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Bei der Einräumung der Möglichkeit zur Privatnutzung von Dienstwagen handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Der Arbeitgeber kann festlegen, ob er sie konzern- oder unternehmenseinheitlich oder nur betriebsbezogen gestalten will. Will er sie konzernweit einheitlich gestalten, steht ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG dem Konzernbetriebsrat und nicht dem Einzelbetriebsrat zu.

Letzte redaktionelle Änderung: 31.05.2023