I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das unerlaubte Aufladen eines Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers kann einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Im Einzelfall, vor allem dann, wenn der Arbeitgeber das Aufladen kleiner Geräte duldet, kann aber eine vorherige Abmahnung erforderlich sein.

Letzte redaktionelle Änderung: 26.03.2024