IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung ist kritisch zu betrachten. Insbesondere die Ausführungen des Gerichts, dass es dem Kläger nicht bewusst gewesen sei, dass sein Verhalten das Beschäftigungsverhältnis gefährdet, sind nur schwer nachvollziehbar. Das Gericht stellte selbst fest, dass der Kläger von seinen Kollegen mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass der Beklagte das Aufladen nicht dulden wird. In dem Urteil wird zudem mit keinem Wort darauf eingegangen, dass der Kläger offenbar nur in den Spätschichten das Fahrzeug geladen hatte, was ein starkes Indiz dafür ist, dass er sehr wohl gewusst haben muss, dass dieses Verhalten nicht geduldet wird. Arbeitgebern kann nur dazu geraten werden, konkrete Regeln bezüglich des Aufladens von Elektrogeräten in ihrem Betrieb festzulegen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich auch in einem vermeintlich klaren Fall die ausgesprochene Kündigung als unwirksam erweist.