II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber eine Dienstwagenregelung weiter anwenden darf, solange er keine Zustimmung des örtlichen Betriebsrats hierzu erhalten hat oder ersetzen hat lassen.

Der Arbeitgeber ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit mehr als 80 Standorten. In den Musterverträgen für außertarifliche Mitarbeiter ist festgelegt, dass diese einen Anspruch auf einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung nach der jeweils gültigen Dienstwagenrichtlinie haben, die als Konzernrichtlinie erlassen wurde. Dort ist unter anderem geregelt, welche Personengruppen innerhalb des Konzerns nutzungsberechtigt sind. Die Dienstwagen werden über einen konzernweiten Online-Konfigurator zusammengestellt und ausschließlich über das ebenfalls konzernweite Fuhrparkmanagement bestellt. Durch die Neuregelung der Dienstwagenrichtlinie im November 2020 wurden Verschlechterungen für Vielfahrer hinsichtlich der vom Konzern geleisteten Zuzahlungen bzw. höherer Abzüge für die Beschäftigten begründet.