Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Anders als die Vorinstanzen hat das BAG entschieden, dass die Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung nicht vorzeitig geendet hat.
Gemäß §
1. | die Vertrauensperson dieses niederlegt, |
2. | aus dem Arbeits-/Dienstverhältnis ausscheidet oder |
3. | die Wählbarkeit verliert. |
Ein Mandatsende für den Fall, dass die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Schwerbehinderten und Gleichgestellten unter fünf sinkt, ist gesetzlich nicht geregelt. Gegen eine solche Annahme sprechen nach Ansicht des BAG normsystematische Erwägungen. Sie sei auch weder aus teleologischen Gründen geboten noch von einer - wie vom
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|