Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Auch wenn die konzeptionellen Unterschiede zwischen Voraussetzung des Bestehens eines Betriebsrats und einer Schwerbehindertenvertretung nicht zwingend nachvollziehbar sind, ist die Argumentation des BAG folgerichtig und orientiert sich eng am Wortlaut des Gesetzes und dem gesetzgeberischen Willen. Sie bringt zudem Klarheit für den Rechtsanwender mit sich. Aufgrund der zuletzt immer mehr ausgeweiteten Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung - insbesondere beim Ausspruch von Kündigungen (vgl. §
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