II. Sachverhalt

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Parteien - Arbeitgeber und Schwerbehindertenvertretung - streiten darüber, ob das Amt der Schwerbehindertenvertretung vorzeitig geendet hat.

Bei dem beteiligten Arbeitgeber handelt es sich um ein Unternehmen der klinischen Forschung mit zwei Betrieben. In dem Betrieb in K. sind beschäftigt ca. 120 Mitarbeiter beschäftigt. Es ist ein Betriebsrat gebildet sowie seit dem 13.11.2019 eine Schwerbehindertenvertretung. Am 01.08.2020 sank die Anzahl der in dem Betrieb beschäftigten schwerbehinderten/gleichgestellten Arbeitnehmer von fünf auf vier. Der Arbeitgeber teilte der Schwerbehindertenvertretung daraufhin mit, dass ihr Amt vorzeitig beendet sei. Die Schwerbehindertenvertretung war hiermit nicht einverstanden, sondern vertrat die Auffassung, dass das Mandat nicht vorzeitig beendet sei, sondern für die Dauer der regulären Amtszeit von vier Jahren fortbestehe.