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Der Beschwerdeführer ist seit dem 1. Oktober 1956 Angestellter einer großen Aktiengesellschaft; er leitet die Konzernsteuerabteilung und ist Prokurist mit dem Titel eines Direktors. Auf Grund seines Anstellungsvertrages ist er nach seinen Angaben berechtigt und auch in der Lage, eine freie Steuerberatungspraxis neben seiner Diensttätigkeit auszuüben. Er wurde durch Urkunde vom 29. Januar 1959 von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf "jederzeit mit sofortiger Wirkung widerruflich" als Steuerberater zugelassen. Aus seiner Steuerberatungspraxis erzielt er angeblich jährliche Einnahmen in Höhe von ca. 3000 bis 4000 DM.
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