Kündigung: Verwertung einer von Dedektiven des Arbeitgebers erschlichenes Geständnis im Prozess
LAG Saarland, Urteil vom 03.12.1997 - Aktenzeichen 1 Sa 79/97
DRsp Nr. 2001/5689
Kündigung: Verwertung einer von Dedektiven des Arbeitgebers "erschlichenes" Geständnis im Prozess
Ein auf Veranlassung des Arbeitgebers mit Hilfe von Detektiven durch Täuschung des Klägers herbeigeführtes "außergerichtliches Geständnis" über den im Prozess geltend gemachten Kündigungsgrund ist im Rahmen einer Güterabwägung auf seine Verwertbarkeit im Kündigungsschutzprozess zu prüfen.