BAG, vom 05.04.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AZR 495/87
Lohnfortzahlung infolge eines Schwangserschaftsabbruchs
BVerfG, Beschluß vom 18.10.1989 - Aktenzeichen 1 BvR 1013/89
DRsp Nr. 1992/95
Lohnfortzahlung infolge eines Schwangserschaftsabbruchs
1. Die Auslegung des § 1 Abs. 2LohnFG in der Weise, daß der Arbeiter bei Einhaltung des zur Straffreiheit führenden Verfahrens im Fall der Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch der Anspruch auf Krankenbezüge zur Existenzsicherung erhalten bleibt, verstößt nicht gegen das Willkürverbeot des Art. 3 Abs. 1GG.2. Gegenstand und Umfang des durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Bestandsschutzes ergeben sich aus der Gesamtheit der verfassungsmäßigen Gesetze, die den Inhalt des Eigentums bestimmen. Bei Regelungen i.S. des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG muß der Gesetzgeber sowohl der grundgesetzlichen Anerkennung des Privateigentums wie auch den in Art. 14GG enthaltenen Sozialgeboten gleichermaßen Rechnung tragen. Zu den letztgenannten gehört die Regelung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.