VGH Bayern, vom 08.09.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 18 P 93.2374
Personalvertretungsrecht: Voraussetzungen des Rechtsschutzinteresses im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nach Erledigung des Streitfalls
BVerwG, Beschluß vom 29.01.1996 - Aktenzeichen 6 P 45.93
DRsp Nr. 2007/4581
Personalvertretungsrecht: Voraussetzungen des Rechtsschutzinteresses im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nach Erledigung des Streitfalls
»Zu den Voraussetzungen des Rechtsschutzinteresses im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren nach Erledigung des Streitfalls und der Umstellung der Anträge in eine abstrakte Fassung.«
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Zulässigkeit vorläufiger Regelungen nach § 69 Abs. 5BPersVG aus Anlaß zeitlich befristeter Abordnungen an Arbeitsämter in den neuen Bundesländern.
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