In der beim Arbeitsgericht Hagen am 19.07.1996 eingereichten Klage streiten die Parteien darüber, ob dem Kläger ein Lohnfortzahlungsanspruch für einen Zeitraum zusteht, in dem er als Mitglied des in dem Betriebe der Beklagten existierenden Wirtschaftsausschusses an einer Schulung teilgenommen hat.
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