LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.05.1993 - Aktenzeichen 11 Ta 110/92
DRsp Nr. 2002/8812
Streitwert: Hilfsantrag
Auch wenn keine Entscheidung über den Hilfsantrag ergeht, ist dessen Streitwert, soweit er für die Anwaltsgebühren in Betracht kommt, dem Wert des Hauptantrags hinzuzurechnen.