Bleibt bei einer Kündigungsschutzklage das wirtschaftliche Interesse des Klägers hinter dem Höchstbetrag des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zurück, ist dieser für die Streitwertberechnung nicht maßgebend.
Normenkette:
ArbGG § 12 Abs. 7 ;
Gründe:
I.
Die Beschwerde ist zulässig und begründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.