I
Der Kläger ist als Croupier bei der Westdeutschen Spielbanken GmbH M. in H. beschäftigt. Er gehört der Fußballabteilung des Betriebssportklubs Fortuna der Spielbank H. an, in der 40 Mitarbeiter Mitglieder sind und die regelmäßig dienstags und freitags außerhalb der Arbeitszeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr trainiert.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|