BSG - Urteil vom 19.03.1991
2 RU 23/90
Normen:
RVO § 548 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BSGE 68, 200
NZA 1991, 823
SozR 3-2200 § 548 Nr. 10

Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft von Betriebssportgemeinschaften

BSG, Urteil vom 19.03.1991 - Aktenzeichen 2 RU 23/90

DRsp Nr. 1998/7708

Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft von Betriebssportgemeinschaften

1. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung ist für Mitglieder einer Betriebssportgemeinschaft bei der Teilnahme an einer "Fußball-Europameisterschaft" von Betriebssportgemeinschaften ausgeschlossen, wenn das Unternehmen, bei dem die Spieler beschäftigt sind, dienstfrei gibt und die Reisekosten übernimmt (Fortführung von BSG vom 22.1.1976 - 2 RU 83/75 = BSGE 41, 145 = SozR 2200 § 548 Nr. 14). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I

Der Kläger ist als Croupier bei der Westdeutschen Spielbanken GmbH M. in H. beschäftigt. Er gehört der Fußballabteilung des Betriebssportklubs Fortuna der Spielbank H. an, in der 40 Mitarbeiter Mitglieder sind und die regelmäßig dienstags und freitags außerhalb der Arbeitszeit von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr trainiert.