LAG Köln, Beschluß vom 24.11.1997 - Aktenzeichen 5 Ta 335/97
DRsp Nr. 1999/1993
Vergleichsgebühr; außergerichtlicher Vergleich
»Der im Rahmender Prozeßkostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt hat regelmäßig Anspruch auf Erstattung seiner Vergleichsgebühren aus der Landeskasse, wenn durch den Vergleich das gerichtliche Verfahren, für das die Beiordnung erfolgt ist, erledigt wird (gegen LAG Köln LAGE § 121BRAGO Nr. 1; JurBüro 1994, 481).«