BGB § 616 Abs. 2 ; LFZG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; MuSchG § 11 Abs. 1, § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 68, 22
BSGE 68, 222
SozR 3-7860 § 10 Nr. 1
Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und 4 LFZG, Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG
BSG, Urteil vom 17.04.1991 - Aktenzeichen 1/3 RK 21/88
DRsp Nr. 1998/7629
Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und 4LFZG, Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11MuSchG
1. Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch des Arbeitgebers nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 und 4LFZG ist, daß der Arbeitnehmerin das Arbeitsentgelt aufgrund des § 11MuSchG und damit "wegen eines Beschäftigungsverbots" weitergezahlt worden ist.2. Die Arbeitnehmerin, die infolge Schwangerschaft arbeitsunfähig erkrankt, hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle nach allgemeinen Vorschriften. Dadurch ist der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11MuSchG ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 616 Abs. 2 ; LFZG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; MuSchG § 11 Abs. 1, § 3 Abs. 1 ;
Gründe:
I
Streitig ist ein Erstattungsanspruch des klagenden Arbeitgebers aus § 10 Abs 1 Satz 1 Nrn 3 und 4 des Lohnfortzahlungsgesetzes (LFZG) im Lohnausgleichsverfahren.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.