I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg vom 28.2.2023 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restlichen Lohn für den Monat Oktober 2021 zu bezahlen iHv. 509,46 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 2.11.2021.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restlichen Lohn für den Monat November 2021 zu bezahlen iHv. 1.038,28 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1.12.2021.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restlichen Lohn für den Monat Dezember 2021 zu bezahlen iHv. 776,00 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 3.1.2022.
4.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restlichen Lohn für den Monat Januar 2022 zu bezahlen iHv. 746,25 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 1.2.2022.
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