Der Kläger war seit 1. August 1967 bei der Firma M (im folgenden: Gemeinschuldnerin) zu einem monatlichen Bruttoverdienst von zuletzt 5.700,00 DM als Buchhalter beschäftigt. Am 10. August 1995 stellte die Gemeinschuldnerin Konkursantrag. Am 11. August 1995 wurde die Sequestration angeordnet und der Beklagte zum Sequester bestellt. Mit Schreiben vom 21. September 1995 kündigte die Gemeinschuldnerin das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger zum 31. März 1996. Am 29. September 1995 wurde über das Vermögen der Gemeinschuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt.
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