Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Entscheidung des BAG ist zu begrüßen. Würde sich ein Arbeitgeber erfolgreich durch eine nachträglich getroffene unternehmerische Entscheidung auf den Wegfall des Arbeitsplatzes berufen können, hätte es der Arbeitgeber in der Hand, die Durchsetzung einer titulierten Weiterbeschäftigung für den Arbeitnehmer faktisch unmöglich zu machen.
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