I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Will der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern, muss er Indizien vortragen, aus denen sich Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit ergeben. Gibt es eine plausible Erklärung für ein ggf. fragwürdiges Verhalten des Arbeitnehmers, ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttert.

Letzte redaktionelle Änderung: 29.01.2024