IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das Urteil des LAG zeigt, wie schwer es für Arbeitgeber ist, den hohen Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern. Trägt der Abreitnehmer eine psychische Erkrankung vor, können auch Sachverhalte, die im Allgemeinen ein missbräuchliches Verhalten nahelegen, in einem anderen Licht erscheinen. Arbeitgebern bleibt in solchen Fällen nichts anders übrig, als sämtliche Indizien zu sammeln und vorzutragen. Sie sollten jedenfalls auch prüfen, ob nicht von einer Fortsetzungserkrankung i.S.d. § 3 EFZG ausgegangen werden kann, so dass frühere Arbeitsunfähigkeiten anzurechnen sind.

Letzte redaktionelle Änderung: 29.01.2024