Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Der Text eines Kündigungsschreibens einer Eigenkündigung in Verbindung mit einer kurz vorher eingereichten Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin sowie die Würdigung der Gesamtumstände nach einer Zeugenaussage des behandelnden Arztes können den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.
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