Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung. Der klagende schwerbehinderte Arbeitnehmer hatte von einer (gekündigten) Postfachadresse aus prozessiert, weil er zu dieser Zeit per Haftbefehl gesucht wurde. Erst in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem
Das Arbeitsgericht hatte die Klage als unzulässig abgewiesen, das
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