Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Bewertet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in einem Zeugnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform, erfüllt er hierdurch den Zeugnisanspruch nicht. Erforderlich ist eine Formulierung im Fließtext.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|