Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Löscht ein Arbeitnehmer, nachdem ihm bekannt wird, dass der Arbeitgeber beabsichtigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden, vom Server des Arbeitgebers Daten in erheblichem Umfang (hier: 7,48 GB), rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
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