III. Wesentliche Aussagen der Entscheidung

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Das LAG Düsseldorf stellte zunächst fest, dass es der Beklagten nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht verwehrt war, sich wegen der erteilten Verdienstabrechnung auf den Verfall des Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruchs zu berufen. Aus § 242 BGB folge u.a. der Grundsatz des Verbots widersprüchlichen Verhaltens. Erteile der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Entgeltabrechnung, sei er i.d.R. nicht gehindert, in einem Rechtsstreit, in dem der Arbeitnehmer auf abgerechnete Positionen Bezug nimmt, die Richtigkeit der Abrechnung in Abrede zu stellen. Nur wenn besondere Umstände hinzuträten, sei die Annahme gerechtfertigt, der Arbeitgeber müsse sich an den Angaben in der Abrechnung festhalten lassen.