I. Redaktioneller Leitsatz

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Ändern sich Arbeitsbedingungen "automatisch", z.B. infolge der Tarifautomatik, ist eine Änderungskündigung "überflüssig" - eine vom Arbeitnehmer daraufhin erhobene Änderungsschutzklage ist abzuweisen.

Letzte redaktionelle Änderung: 21.07.2022