IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Entscheidung zeigt, dass - wie so oft - der Teufel im Detail liegt: Auch wenn das LAG bestätigt hat, dass im unbefugten Löschen von Dateien grundsätzlich ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegen kann, gelang es dem Arbeitgeber nicht, hinreichend substantiiert darzulegen, dass die Dateien tatsächlich unwiederbringlich gelöscht waren, so dass die Löschung auch Nachteile für die Geschäftstätigkeit des Arbeitgebers haben konnte.

Letzte redaktionelle Änderung: 22.05.2023