Autor: Kolmhuber |
Besprechung zum Urteil des BAG v. 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
I. LeitsätzeArbeitsvertragliche Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen, sind während Verhandlungen nach § 203 Satz 1 BGB gehemmt. Satz 2 der Vorschrift findet auf Ausschlussfristen keine Anwendung.
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