Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Das BAG stellte im Kern fest, dass ein Verfall etwaiger Ansprüche daran scheitere, dass die arbeitsvertragliche Ausschlussklausel wegen Verstoßes gegen §
An der bisherigen Rechtsprechung, nach der die Arbeitsvertragsparteien mit Ausschlussklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen, die alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfassen, keine Fälle anders als das Gesetz und unter Verstoß gegen die gesetzliche Verbotsnorm i.S.d. §
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