Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold |
Der Altersteilzeitarbeitnehmer im Blockmodell hat - vorbehaltlich anderweitiger tariflicher oder arbeitsvertraglicher Regelungen - lediglich Anspruch auf die durch seine Vorarbeit in der Arbeitsphase erworbenen Entgeltansprüche. Lohnerhöhungen in der Freistellungsphase müssen nicht zwingend weitergegeben werden. Der Altersteilzeitarbeitnehmer hat lediglich Anspruch auf Auszahlung des Betrags, den er zuvor erarbeitet hat.
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