IV. Praxishinweis

Autoren: Sadtler/Kleczar/Leopold

Die Besonderheiten der Altersteilzeit im Blockmodell bieten immer wieder Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen, aktuell häufig im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Corona-Sonderzahlungen oder eine Inflationsausgleichsprämie. Altersteilzeitarbeitnehmer, die von diesen Zahlungen ausgenommen werden, blenden gerne aus, dass sie während der Freistellungsphase der Altersteilzeit grundsätzlich nur noch das in der Arbeitsphase erarbeitete Guthaben aufzehren. Diese Besonderheit rechtfertigt es, sie von weiteren Zahlungen oder Gehaltserhöhungen in der Freistellungsphase auszunehmen. Dass dies sogar dann gilt, wenn auf tarifvertraglicher Ebene Lohnerhöhungen in Kraft treten, zeigt die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein anschaulich.

Letzte redaktionelle Änderung: 15.11.2023