Autor: Weyand |
Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer der Kurzzeitpflege gegenüber dem Arbeitgeber sieht §
Die Regelung bietet dennoch keine allzu sichere Grundlage für einen Zahlungsanspruch: Zunächst wird der Zeitraum, der als verhältnismäßig nicht erheblich anzusehen ist, auf eine Größenordnung von ca. fünf Arbeitstagen beschränkt. An diesem vor annähernd 50 Jahren festgelegten Zeitraum hält die arbeitsgerichtliche Praxis bis heute fest. Zudem droht, wenn dieser Zeitraum überschritten wird, ein rückwirkender Wegfall des Zahlungsanspruchs auch für die ersten fünf Arbeitstage und und damit ein Verlust des gesamten Entgeltfortzahlungsanspruchs.
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