Autor: Weyand |
Die Höhe des Kinderkrankengeldes ist in §
Darüber hinaus werden Einmalzahlungen des Arbeitgebers (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jahresboni etc.) berücksichtigt, wenn sie in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Freistellung gezahlt und davon Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet wurden. Das Bruttokrankengeld steigt dann, und zwar unabhängig von der Höhe der Einmalzahlung auf 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
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