Autor: Sadtler |
Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit schließen sich nicht aus, vielmehr muss der Arbeitgeber auch bei Vertrauensarbeitszeit sicherstellen, dass die Grenzen des ArbZG eingehalten werden.
Homeoffice - oder mobiles Arbeiten - bedeutet nur, dass der Arbeitgeber an seinem Wohnsitz - oder sonst außerhalb - arbeiten kann. Dessen ungeachtet gelten die gesetzlichen Bestimmungen und damit u.a. auch das ArbZG. Auch bei Arbeiten im Homeoffice/Mobile Office sollten somit die Arbeitszeiten erfasst werden.
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