4/7.6.3 Entscheidungserheblichkeit der Rechtssätze

Autor: Bepler

Die Nichtzulassungsbeschwerde, die auf divergierende Rechtssätze im anzufechtenden Urteil des LAG und einer Entscheidung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG genannten Spruchkörper gestützt wird, hat nur dann Erfolg, wenn die Entscheidung des LAG auf dieser Divergenz beruht. Der Beschwerdeführer muss darlegen, dass die Entscheidung des LAG im Ergebnis anders und möglicherweise für ihn günstiger ausgefallen wäre, wenn es nicht den von ihm ausweislich seiner Entscheidungsgründe32) zugrunde gelegten, sondern den abweichenden Rechtssatz angewendet hätte. Die erforderliche Entscheidungserheblichkeit der Divergenz sollte in der Form dargelegt werden, dass in die Entscheidungsgründe des LAG der abstrakte Rechtssatz des angezogenen Urteils anstelle des hiervon abweichenden Rechtssatzes eingesetzt wird. Es ist dann zu erläutern, dass die so veränderten Entscheidungsgründe des LAG zu einem anderen und für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis geführt hätten.

Alternativbegründungen