Autor: Schneider |
Der Urlaubsanspruch nach dem BUrlG ist ein Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von den nach dem Arbeitsverhältnis entstehenden Arbeitspflichten.63) Die Pflicht zur Erteilung von Urlaub ist nach Ansicht des BAG eine Nebenpflicht des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis, deren Erfüllung darin besteht, eine Hauptpflicht des Arbeitnehmers, dessen Arbeitspflicht, für die Urlaubsdauer auszuschließen.64) Die übrigen Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, insbesondere die Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitsentgeltzahlung, bleiben unberührt.65)
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