Autor: Lakies |
Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient (§
Unter der Voraussetzung, dass die Tätigkeit im Ausland dem Ausbildungsziel dient, wird diese als Teil der Berufsausbildung angesehen. Da der Auslandsabschnitt das Ausbildungsverhältnis (mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten) nicht unterbricht, bestehen die Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag für den Ausbildenden fort, insbesondere der Vergütungsanspruch (§
Die Ausbildung im Ausland kann nur im Einverständnis mit dem Ausbildenden erfolgen. Ein Auslandsaufenthalt muss zwischen Auszubildendem und Ausbildendem vereinbart und im Ausbildungsvertrag niedergeschrieben werden (§
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