Autor: Metz |
In der betriebsrentenrechtlichen Praxis ist der Streit um Invaliden- oder Erwerbsunfähigkeitsrente selten. Wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt, so geht es um die Frage der Definition des Begriffs Invalidität bzw. Erwerbsunfähigkeit, die Höhe der Rente, Berücksichtigung der Unverfallbarkeit oder aber bestimmte Klauseln, die der Arbeitgeber in die Versorgungsordnungen eingebracht hat, um der Haftung zu entgehen.
Viele Versorgungsordnungen und Einzelzusagen verweisen bei dem Begriff der Invalidität auf die gesetzliche Regelung in den §§
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