Mit der am 08.05.2021 verkündeten und am 09.05.2021 in Kraft getretenen bundesweiten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV)1) hat der Gesetzgeber Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene beschlossen.
Zentrale Regelungen der Verordnung sind, dass
1. | Geimpfte und Genesene im Hinblick auf die bereits bestehenden Ausnahmen für Negativ-Getestete diesen gleichgestellt werden und |
2. | für Geimpfte und Genesene im Anwendungsbereich der Verordnung keine Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen mehr gelten. |
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Einhaltung der Abstandsgebote gelten dagegen weiterhin uneingeschränkt.
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