OLG Köln - Urteil vom 21.05.1992 (5 U 146/91)
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. Die in formeller Hinsicht bedenkenfreie Berufung ist, soweit über sie nach teilweiser Klagerücknahme noch zu entscheiden war, nicht begründet. [...]