§ 1 Abs.3 und 4 VOB/B; § 242 BGB

Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers aus Treu und Glauben bei völlig passivem Verhalten des Auftraggebers

OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.03.2018 - 22 U 71/17

IBR 2018, 673

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob einem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht, wenn sich ein Auftraggeber hinsichtlich eingereichter Nachtragsangebote völlig passiv verhält.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Grundlage eines Leistungsverweigerungsrechts des Auftragnehmers aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann auch sein, dass sich der Auftraggeber hinsichtlich eingereichter Nachtragsangebote - unter Verstoß gegen seine Kooperationspflichten - völlig passiv erhält, denn dem Auftragnehmer kann nicht zugemutet werden, Anordnungen des Auftraggebers gemäß § 1 Abs. 3 bzw. 4 Satz 1 VOB/B befolgen zu müssen, ohne auf der anderen Seite Klarheit über die ihm dafür zustehende Vergütung zu erhalten.

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: