§ 635 BGB a.F.; § 13 VOB/B

Ermittlung der Höhe des Vermögensschadens bei vor dem 01.01.2002 geschlossenen Werkverträgen weiterhin auf Basis der fiktiven Mängelbeseitigungskosten möglich

BGH, Urt. v. 27.09.2018 - VII ZR 45/17

IBR 2019, 23

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob die neue Rechtsprechung des BGH, wonach sich der Schadensersatz bei Nichtbeseitigung eines Mangels nicht mehr nach fiktiven Mängelbeseitigungskosten richtet, auch auf vor dem 01.01.2002 geschlossene Verträge Anwendung findet.

II. Das Urteil hat folgenden Leitsatz:

Die neue Rechtsprechung des BGH, wonach im Verhältnis vom Besteller zum Architekten/Ingenieur hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, der Schadensersatzanspruch nicht in Höhe der fiktiven Kosten für die Beseitigung der Mängel am Bauwerk zu bemessen ist, findet auf vor dem 01.01.2002 geschlossene Verträge keine Anwendung (im Anschluss an BGH, IBR 2018, 208).

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: