Zu §
BGH, Urt. v. 11.09.2012 - XI ZR 56/11 IBR 2013,
I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,
wann die Verjährung des Anspruchs gegen den Gewährleistungsbürgen beginnt.
II. Das Urteil hat folgenden Leitsätze:
"1. Das Recht des Auftraggebers auf Selbstbeseitigung eines Mangels entsteht nach §
2. In diesen Fällen entsteht damit auch der Anspruch des Auftraggebers aus einer auf Zahlung gerichteten Gewährleistungsbürgschaft, wenn die in §
3. Es widerspricht dem Schutzzweck des Rechtsinstituts der Verjährung, den Beginn der Verjährungsfrist an eine Leistungsaufforderung des Gläubigers zu knüpfen, da es dieser dann in der Hand hätte, den Verjährungsbeginn und die Notwendigkeit verjährungshemmender Maßnahmen weitgehend beliebig hinauszuzögern (Bestätigung von BGHZ 175, 161 = NZBau 2008, 377 = NJW 2008, 1729 = NZM 2008, 372 Rdnr. 24)."
III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe:
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