§§ 147 Abs. 2, 308 Nr. 1 BGB

Bindung über drei Monate an Abschluss eines Bauträgervertrages durch AGB unwirksam BGH, Urt. v. 27.09.2013 - V ZR 52/12 IBR 2014, 24

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

innerhalb welchen Zeitraums bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig erwartet werden kann, und ob Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Beantragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, mit dem AGB-Recht vereinbar sind.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1.

"Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09, IMR 2010, 342).

2.

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der den Abschluss eines Bauträgervertrags Antragende an sein Angebot länger als drei Monate gebunden ist, sind stets mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar."

III. Die wichtigsten Entscheidungsgründe: